Dieser Stoff kann gegebenenfalls die Gasabfuhrleitung und ihre Armaturen bzw. die Armaturen der Ladetanks zusetzen. Eine gute berwachung sollte gewhrleistet sein.

Ist fr die Befrderung dieses Stoffes ein geschlossener Ladetank und Explosionsschutz erforderlich oder wird dieser Stoff, fr den Explosionsschutz gefordert ist, in einem geschlossenen Ladetank befrdert, muss der Ladetank nach Absatz 9.3.2.22.4 oder Absatz 9.3.3.22.4 bzw. die Gasabfuhrleitung nach Absatz 9.3.2.22.5 a) bzw. 9.3.2.22.5 b) oder Absatz 9.3.3.22.5 a) bzw. 9.3.3.22.5 b) ausgefhrt sein. 

Dies gilt nicht, wenn die Ladetanks und die zugehrigen Leitungen gem Unterabschnitt 7.2.4.18 inertisiert sind.